Einbehalt für Mahlverlust in der Mühle
Frage
Frage: Die Besitzer von Getreidemühlen behalten von einem Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) einen Ser (Gewichtsmaß, ca. 0,93 kg) für den Mahlverlust ein, während der Mahlverlust pro Man vielleicht einen Chhatank (Gewichtsmaß, 1/16 Ser, ca. 58 g) beträgt. Ist das für die Mühlenbesitzer zulässig, und liegt darin nicht eine Sünde?
Antwort
Unter diesem Vorwand so viel Mehl einzubehalten ist unzulässig, darin liegt eine Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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