Ziegen zur Halbteilung (Adhiya) geben
Frage
Frage: Ziegen werden zur Halbteilung (Adhiya) gegeben, das heißt, man gab eine Ziege, und wenn Zicklein geboren wurden, nimmt man, wenn es zwei sind, eines, und wenn es eines ist, nimmt man die Hälfte. Ist dieses Vorgehen zulässig oder nicht? Wenn es unzulässig ist, nennen Sie bitte ein zulässiges Vorgehen für die Abgabe zur Halbteilung.
Antwort
Dieses Vorgehen ist nicht richtig. Wenn man jedoch die Hälfte der Ziege verkauft und den Preis erlässt, wird er Miteigentümer der Hälfte: Die Hälfte der Ziege wird ihm gehören, und Milch, Ziege und Zicklein – alles wird je zur Hälfte sein.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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