Ein Körperorgan außer Funktion setzen, um von Zügellosigkeit abzuhalten
Frage
Frage: Ein Mädchen aus einer ehrbaren Familie ist zügellos und äußerst sittenlos geworden. So sehr man auch versucht, sie zurückzuhalten, hilft keine Maßnahme. Ist es in einem solchen Fall erlaubt oder nicht, mit irgendeinem Medikament oder irgendeinem Verfahren (ʿAmal) irgendeinen Teil des Körpers dieses Mädchens gefühllos und unbeweglich zu machen?
Antwort
Die Frage ist sehr kurz, und aus ihr ist der Sinn nicht klar zu erkennen. Ist damit gemeint, dass irgendein Organ außer Funktion gesetzt oder abgetrennt wird, damit ihre Zügellosigkeit aufhört, so ist ein solches Vorgehen nach der Scharia nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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