Grenze der Bestrafung von Kindern bei Unterricht und Erziehung
Frage
Frage: Sowohl für den Unterricht als auch für die Erziehung ergibt sich manchmal die Notwendigkeit zu schlagen. Wird man dafür vor Allah zur Rechenschaft gezogen?
Antwort
Nach Bedarf ist es zulässig, ein, zwei oder drei Klapse entsprechend der Belastbarkeit zu geben – auf Nacken und Rücken. Mit Stock, Peitsche, Schuh und dergleichen gibt es keine Erlaubnis. Für Schläge über das Gebührende hinaus werden diese Kinder am Tag der Auferstehung Vergeltung (Qisas) nehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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