Das Recht des Ehemannes auf Ta'zir
Frage
Frage: Was sagen die Gelehrten der Religion und die Muftis der festen Scharia zu folgender Frage: Der verehrte Maulvi Ashraf Ali sagt in seinem Buch „Bihishti Zewar“ („Himmlischer Schmuck“), das Stillen des Kindes sei für die Frau Wadschib, und bei einer Weigerung der Frau sei dem Mann nicht aufgetragen, sie zu zwingen. Da man also zu einem Wadschib nicht zwingen soll, wie lautet dann das Urteil darüber, sie zu Gebet und Fasten – die Fard sind – zu zwingen?
Antwort
Schreiben Sie beide Texte mit Angabe von Teil und Seite auf. Wenn sie Gebet und Fasten unterlässt, hat der Mann das Recht, sie angemessen zu bestrafen; ebenso bei jeder Sünde, für die keine Hadd-Strafe festgelegt ist. So steht es im „al-Bahr ar-Raiq“, Bd. 5, S. 53.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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