الإفتاء

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Strafe für das Abfeuern eines Böllers bei einer Hochzeit

Frage

Frage: Was sagen die Gelehrten der Religion zu folgender Frage: Ein Mann namens Munsarif hatte die Hochzeit seines Sohnes. Am Tag des Hochzeitszugs, als Munsarif nicht zu Hause war – er war auf einen Basar in drei bis vier Meilen Entfernung gegangen –, feuerte sein Neffe (der Sohn seiner Schwester), der in einem anderen Dorf wohnt, einen Böller (Feuerwerkskörper) ab.

Antwort

(1) Wenn die Sache sich genau so verhält, dann ist es nach der Scharia überhaupt nicht richtig, Munsarif mit Ta'zir zu belegen und ihn zu bestrafen. (2) Ein Recht, jemanden ohne Verbrechen aus der Biradari auszuschließen, gibt es nicht.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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