Strafe für gemeinsames Essen mit Nichtmuslimen
Frage
Frage: Wir waren zum Arbeiten an einer Steinbrecheranlage gegangen. Eines Tages aßen einige Muslime und Nichtmuslime zusammen; ich aß als Erster, und danach sagten alle, dies sei das Essen von Chamaren gewesen (eine indische Kaste von Gerbern, die als niedrig galt). Meine Biradari (Sippengemeinschaft) hat mir „Wasserpfeife und Wasser“ gesperrt (das heißt, mich vom Umgang ausgeschlossen). Ich wusste nicht, dass diese Leute Chamare sind. Ist mein Iman noch vorhanden oder nicht?
Antwort
Wenn jemand aus Versehen, aus Unkenntnis – Allah bewahre – Unreines oder Aas isst, geht auch dann der Iman nicht verloren; doch sobald er es erfährt, soll er bereuen und Allah um Vergebung bitten (Istighfar). War es aber nicht unrein und kein Aas, so ist die Sache völlig sauber.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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