Reise dessen, der den Hadsch-Badal verrichtet, zuerst nach Medina
Frage
Wenn diejenigen, die aus Indien den Hadsch-Badal (Hadsch für einen anderen) verrichten, von Dschidda direkt in die Edle Medina reisen und in den Tagen kurz vor dem Hadsch den Ihram des Ifrad anlegen und den Hadsch verrichten – gibt es darin irgendetwas Anstößiges? Wenn ein solcher Pilger mit einem Schiff reist, das vor dem Ramadan abfährt, direkt in die Edle Mekka fährt, vor Beginn des Schawwal von dort in die Edle Medina geht und am Ende den Ihram des Ifrad anlegt und den Hadsch verrichtet – gibt es darin…
Antwort
Wenn die Erlaubnis des Auftraggebers vorliegt, ist darin nichts Anstößiges; er kann jede der beiden Möglichkeiten wählen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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