Entsendung einer Person zum Hadsch-Badal, die ihren eigenen obligatorischen Hadsch nicht verrichtet hat
Frage
(1) Kann ein wohlhabender Pilger, der seine eigene Hadsch-Pflicht noch nicht erfüllt hat, folgendermaßen im Namen eines anderen einen Hadsch-Badal (Hadsch für einen anderen) ausführen: Von zu Hause aus will er nur zur Verrichtung seiner eigenen Umra aufbrechen, und nachdem er in der Verehrten Mekka angekommen ist und dort seine Umra verrichtet hat, legt er in den Tagen des Hadsch im Hill-Gebiet – am Ort Tanʿim (Moschee der Aischa ﵂) oder am Ort Dschiʿrana – den Ihram für den Hadsch-Badal an?
Antwort
(1) Das Beste ist natürlich, für den Hadsch-Badal eine Person zu entsenden, die ihren eigenen obligatorischen Hadsch bereits verrichtet hat; wird aber jemand entsandt, der den obligatorischen Hadsch nicht verrichtet hat, und er verrichtet den Hadsch-Badal im Namen des Auftraggebers, so kommt der Hadsch-Badal dennoch zustande. So steht es in „ad-Durr al-Muhtar“. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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