Hadsch eines Sarura – eines Menschen, der noch keinen Hadsch für sich selbst verrichtet hat
Frage
Ein Mann, für den der Hadsch Fard war, ist gestorben oder liegt in seiner letzten Krankheit (Marad al-Maut). Wenn er einen Hadsch für sich verrichten lassen möchte – kann er damit eine Person beauftragen, die zuvor keinerlei Hadsch verrichtet hat, für die der Hadsch aber nicht Fard ist?
Antwort
Wenn der Hadsch für ihn Fard wurde, als er gesund war, er danach erkrankte und den Hadsch nicht verrichten konnte, und er außerdem ein Vermächtnis hinterlassen hat, und der Nachlass zudem ausreicht, dass der Hadsch aus einem Drittel des Vermögens verrichtet werden kann, so ist es notwendig, den Hadsch in seinem Namen verrichten zu lassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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