Hadsch-Badal für einen Verstorbenen ohne Vermächtnis
Frage
Im Buch „Takmil al-Qubur“ (Übersetzung von „Scharh as-Sudur“) wird unter mehreren Hadithen ein Hadith mit folgendem Inhalt angeführt: Al-Bazzar und at-Tabarani haben mit gutem (hasan) Isnad von Anas ﵁ überliefert, dass er sagte: Ein Mann kam zum Gesandten Allahs ﷺ und sagte: „Mein Vater ist gestorben, und er hat den Hadsch des Islam, das heißt den obligatorischen Hadsch, nicht verrichtet.“ Er ﷺ sagte: „Sag mir: Wenn dein Vater bei jemandem Schulden gehabt hätte, hättest du sie dann nicht für ihn beglichen?
Antwort
Den Hadsch im Namen des Verstorbenen ausführen zu lassen, ist dann Wadschib, wenn er ein Vermächtnis hinterlassen hat – und auch dann nur aus einem Drittel des Nachlasses; ohne Vermächtnis ist es nicht Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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