Hadsch-Badal für den verstorbenen Vater
Frage
Der verstorbene Vater von Zaid hatte den obligatorischen Hadsch zu verrichten, konnte die Pflicht des Hadsch aber aus Unwissenheit und Nachlässigkeit nicht erfüllen, bis für ihn eine Zeit kam, in der er hoch verschuldet war; und verschuldet verstarb er, ohne bezüglich seines Hadsch irgendein Vermächtnis zu hinterlassen. Nach seinem Tod beglich Zaid alle Schulden des verstorbenen Vaters. Nun kam ihm der Gedanke, im Namen des verstorbenen Vaters einen Hadsch-Badal (Hadsch für einen anderen)
Antwort
Der Vater hat keine Anweisung (Nasiha) bezüglich eines Hadsch-Badal hinterlassen; daher ist es nicht Fard, in seinem Namen einen Hadsch-Badal ausführen zu lassen; auf Zaid selbst hingegen lastet der obligatorische Hadsch.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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