Der Ehefrau den stellvertretenden Hadsch (Hadsch-Badal) übertragen, bevor sie ihren eigenen Hadsch verrichtet hat
Frage
Ich habe bereits einmal mit meiner verstorbenen Frau den Hadsch verrichtet. Nun beabsichtige ich, erneut mit meiner jetzigen Frau den Hadsch zu verrichten, und zwar beabsichtige ich, meine Frau als Hadsch-Badal (Hadsch für einen anderen) mitzunehmen; sie selbst hat bisher keinen Hadsch verrichtet. Ich habe auf ihren Namen zu ihrem Unterhalt Aktien im Wert von fünftausend Rupien eingetragen; die Erträge (Dividende), die aus den Aktien im Wert von fünftausend Rupien anfallen, wird sie verbrauchen.
Antwort
Wenn Ihre jetzige Frau so viel Vermögen besitzt, dass es für die Reise zum Hadsch bis zur Rückkehr ausreicht, dann ist der Hadsch für sie Fard. Und da auch der Ehemann vorhanden ist, um sie auf der Hadsch-Reise zu begleiten, sollte sie ihren obligatorischen Hadsch so bald wie möglich verrichten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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