Ein Kranker beauftragt einen Hadsch Badal für sich
Frage
Zaid ist wohlhabend, der Hadsch ist für ihn Fard, aber er hat ein Leiden – einen Leistenbruch (Darmvorfall) – und ist krank; auch sein Sehvermögen ist schwach. Zaid möchte, dass für ihn ein Hadsch Badal verrichtet wird. Sagen Sie bitte: Wird in einem solchen Fall der Hadsch Badal Zaids gültig sein oder nicht?
Antwort
Wenn Zaid wegen der Krankheit nicht selbst aufbrechen und die Säulen (Arkan) des Hadsch erfüllen kann, so ist es ihm erlaubt, jemanden in seinem Namen zu entsenden und einen Hadsch Badal zu veranlassen. Wenn Zaid jedoch später fähig wird, den Hadsch selbst zu verrichten, so wird es für ihn notwendig (Lazim)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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