Der Verkauf von Schlangenhaut
Frage
Frage: Bei uns wird mit Schlangenleder gehandelt. Der Ablauf ist folgender: Eine nichtmuslimische Gemeinschaft fängt Schlangen lebend, betäubt die Schlange (wörtlich: „bringt sie in Bewusstlosigkeit“) und zieht ihr die Haut ab, und Muslime kaufen die rohen Häute und verkaufen sie nach der Gerbung. Ist dieser Kauf und Verkauf erlaubt oder nicht?
Antwort
Die rohe Schlangenhaut vor der Gerbung zu kaufen und zu verkaufen ist nicht richtig; man soll sie nach der Gerbung kaufen und verkaufen. [ar]إِذَا كَانَ أَحَدُ الْعِوَضَيْنِ أَوْ كِلَاهُمَا مُحَرَّمًا فَالْبَيْعُ فَاسِدٌ، كَالْبَيْعِ بِالْمَيْتَةِ، فَنَقُولُ: الْبَيْعُ بِالْمَيْتَةِ وَالدَّمِ بَاطِلٌ[/ar] „Wenn einer der beiden Tauschgegenstände oder beide verboten sind, so…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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