Das Abziehen der Haut eines verendeten Tieres und ihr Verkauf
Frage
Frage: Früher zogen die Chamar (indische Kaste von Gerbern, die als niedrig galt) die Haut verendeter Tiere ab, doch jetzt tun sie es nicht mehr. Kann man die Haut selbst abziehen und sie verwenden oder verkaufen oder nicht?
Antwort
Die Haut einer verendeten Kuh oder Büffelkuh von ihrem Körper abzulösen ist nach der Scharia erlaubt; ebenso ist es erlaubt, sie zu gerben (Dibagha) – sei es durch Kochen oder durch Behandlung mit Salz und dergleichen – und sie zu verkaufen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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