Der Verkauf der Haut von Aas
Frage
Frage: Ich handle mit Büffelkühen, und einige Büffelkühe verenden auch. Kann ich für die Haut dieser verendeten Büffelkühe einen Preis nehmen oder nicht? Ein Gelehrter sagte, man solle für die Haut keinen Preis nehmen; wenn ich aber keinen Preis nehme, erleide ich einen beträchtlichen Verlust.
Antwort
Jener Gelehrte hat richtig gesprochen: Kauf und Verkauf der Haut von Aas ist nicht erlaubt. Wenn man sie jedoch gerbt, indem man sie mit Salz und dergleichen einreibt, sodass sie vor Fäulnis und Zersetzung geschützt ist, dann wird es nach der Scharia erlaubt sein, sie zu verkaufen und den Preis dafür zu erhalten. So steht es in „ad-Durr al-Mukhtar“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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