Maulid: Verweise aus „al-Madkhal“ und „Schami“
Frage
Ich erlaube mir darzulegen: In der Antwort auf eine Fatwa über das Maulid schreiben Sie: „Der Gelehrte Ibn Amir al-Hadsch hat im Buch ‚al-Madkhal‘ auf 32 Seiten die Missstände dieser Versammlung nach der Scharia dargelegt; sie sollen aufmerksam studiert werden. Das laute [Lesen] des Durud durch die Anwesenden beim Gedenken in einer Predigtversammlung ist in den Fiqh-Büchern – wie ‚ad-Durr al-Mukhtar‘, ‚Schami‘, ‚Tahtawi‘ und anderen – als verboten bezeichnet.
Antwort
32 Seiten abzuschreiben, dazu fehlt mir jetzt die Zeit: Mein Buch „al-Madkhal“ ist an jemanden verliehen. In „Wasaya al-Wazir ala Tariqat al-Bashir wa-n-Nadhir“, „Barahin-e Qatiʿa“, „Islah ar-Rusum“, „al-Fatawa al-Hadithiyya“ von Ibn Hadschar al-Makki und anderen [Büchern] ist diese Frage hinreichend erörtert. Der Beginn dieser Versammlung liegt im Jahr 600 n. d. H.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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