الإفتاء

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ʿId Milad an-Nabi ﷺ

Frage

Ist es erlaubt, am 12. Rabiʿ al-Awwal das ʿId Milad an-Nabi ﷺ (Fest der Geburt des Propheten ﷺ) zu begehen, das Festzelt zu schmücken und eine Festbeleuchtung zu veranstalten, oder nicht?

Antwort

Etwas zu tun, indem man es für Religion, Belohnung und Annäherung [an Allah] hält, ist nur dann richtig, wenn es durch Beweise der Scharia belegt ist. Der Beweise der Scharia sind vier: (1) das Buch, (2) die Sunna, (3) der Idschmaʿ (Konsens), (4) der Qiyas des Mudschtahid.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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