Der Bevollmächtigte gab die Zakat entgegen der Anweisung des Vollmachtgebers einem anderen
Frage
Der Absender der Zakat stellte die Bedingung, dass diese [Gelder] zuerst an Landpächter so gegeben werden, dass seine Zakat entrichtet ist. [Der Bevollmächtigte] gab dieses Geld absichtlich den Angestellten der „Nummer drei“ (?). Wird die Zakat entrichtet sein oder nicht? Wenn die Zakat nicht entrichtet ist, auf wem liegt dann diese Sünde? Schreiben Sie ausführlich.
Antwort
Der Bevollmächtigte (Wakil) ist ein Treuhänder (Amin); er hat kein Recht, entgegen der Anweisung des Vollmachtgebers (Muwakkil) zu verfügen. Wegen des Verstoßes [gegen die Anweisung] trifft den Bevollmächtigten die Ersatzpflicht (Daman), und die Zakat wird nicht entrichtet sein.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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