Entrichtung der Zakat per Postanweisung
Frage
Wenn das Zakat-Vermögen per Postanweisung (Money Order) geschickt wird, ist die Zakat dann entrichtet oder nicht? Denn in den „Fatawa Raschidiyya“ steht geschrieben, dass man Geld nicht per Postanweisung schicken soll, weil darin ein Beigeschmack (Schaiba) von Zins (Riba) liegt; und in „ad-Durr al-Muhtar“ steht geschrieben, dass die Zakat nicht entrichtet ist, wenn der Wakil (Bevollmächtigte) das Zakat-Geld vor der Entrichtung ausgibt; und dort steht auch geschrieben, dass der Wakil untreu (Cha‘in)
Antwort
In Ihrer Frage bedürfen zwei Feststellungen der Betrachtung: erstens, dass die Postanweisung nicht erlaubt sei; zweitens, dass die Zakat mittels Postanweisung nicht entrichtet werde, wobei der Kern der Begründung dafür ist, dass die Regierung der Wakil für die Entrichtung der Zakat sei und entgegen der Stellung eines Wakil handle.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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