Zurückhaltung gesammelter Zakat als Rücklage
Frage
Das im Monat Ramadan gesammelte Zakat-Geld – kann man dieses Zakat-Geld, [das bis] zum Festgebet (an den Berechtigten) [zu liefern ist], das heißt, falls sich kein Bedürftiger findet, bis zum Ende des Jahres oder für eine gewisse Zeit angesammelt für einen anderen Hilfszweck zurückhalten? Die Einzelheiten der oben gestellten Frage sind folgende. Ich bin Sekretär eines muslimischen Vereins. Vor zwei Jahren hat unser Verein im Monat Ramadan im Namen der Zakat insgesamt hundertsiebzig Rupien gesammelt.
Antwort
Es ist besser, die Zakat so schnell wie möglich dem Berechtigten zukommen zu lassen, damit die Pflicht (Farida) rasch erfüllt wird; es ist aber nicht notwendig, dass sie unbedingt vor dem Festgebet gegeben wird. Gibt es keine Berechtigten, kann man sie auch aufschieben, sie soll aber vor Ablauf eines vollen Jahres entrichtet werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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