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Anrechnung einer gestohlenen Summe auf die Zakat

Frage

Wenn Geld gestohlen wurde und dies später bekannt wurde, aber Unfähigkeit erklärt wurde, die Summe zurückzugeben – kann man diese Summe dann auf die Zakat anrechnen?

Antwort

Wenn man jetzt für die gestohlene Summe die Absicht der Zakat fasst, ist die Zakat nicht entrichtet. Für die Zakat ist der Befehl ergangen: „Gebt die Zakat“ (آتوا الزكاة) – und in diesem Fall hat kein Geben (Ita‘) stattgefunden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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