Wenn die Zakat für ein Jahr nicht entrichtet wurde – ist im nächsten Jahr die Zakat für zwei Jahre zu entrichten?
Frage
Wenn der Besitzer eines Nisab trotz des Ablaufs des Jahres die Zakat nicht entrichtet hat und auch das zweite Jahr vergangen ist – soll er dann jetzt die Zakat für ein Jahr oder für zwei Jahre entrichten? Ebenso: Wenn vier Jahre vergehen, wird dann die Zakat nur für das erste Jahr Wadschib sein oder für jedes Jahr?
Antwort
Er soll für zwei Jahre entrichten, wenn auch nach der Entrichtung [der Zakat] für ein Jahr die Höhe des Nisab bestehen bleibt; andernfalls ist [die Zakat] nur für ein Jahr Wadschib. Das heißt: Wenn er nur einen Nisab hat, nicht mehr, dann ist von ihm der Teil in Höhe der Zakat nach Ablauf des Jahres zur Schuld geworden, und für das nächste Jahr ist kein Nisab übrig geblieben –…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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