Zakat auf verpfändeten Schmuck
Frage
Bei jemandem liegt als Pfand (Rahn) Goldschmuck, und es ist sogar mehr Zeit als die vereinbarte Frist vergangen. Wer wird in diesem Fall die Zakat entrichten?
Antwort
Die Zakat darauf ist weder für den Verpfänder (Rahin) noch für den Pfandnehmer (Murtahin) Wadschib. Wenn [das Pfand] zurückgegeben wird, so wird auch dann die Zakat auf das Verpfändete (für die vergangene Zeit) für den Eigentümer nicht verpflichtend (Lazim).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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