Zakat auf Schmuck aus der Mitgift
Frage
(1) Wenn eine Frau in der Mitgift verschiedene Arten von Goldschmuck erhalten hat und sie ihn manchmal benutzt und er mehr als der Nisab von 7½ Tola (Gewichtsmaß, ca. 11,66 g) Gold beträgt, muss dann die Zakat auf das gesamte Gold ausgesondert werden oder auf das übrige Gold, wobei 7½ Tola ausgenommen werden? Und wird [sie] nach Ablauf eines vollen Jahres nach der Hochzeit [fällig]? Und soll diesen Zakat-Betrag die Ehefrau selbst geben, oder kann ihn auch der Ehemann entrichten?
Antwort
Wenn mindestens 7½ Tola Gold vorhanden sind, ist die Zakat Wadschib, und sie muss die Zakat auf das gesamte Gold entrichten, gleichgültig, ob sie [den Schmuck] manchmal benutzt oder nicht. Wenn der Schmuck das Eigentum der Frau ist, so ist die Zakat für die Frau selbst verpflichtend (Lazim): Sie kann entweder [den Schmuck] selbst geben oder den Wert des fälligen Zakat-Anteils.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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