Zakat auf den Schmuck eines Mädchens
Frage
Ist für die Eltern die Zakat auf den Schmuck Wadschib, der für die Hochzeit der Töchter angefertigt oder in Auftrag gegeben und aufbewahrt wird – auf einen solchen Schmuck des Mädchens? Oder ist [die Zakat] nach der Volljährigkeit auf das Vermögen des Mädchens für ihre Eltern Wadschib?
Antwort
Wenn dieser Schmuck in das Eigentum des Mädchens übergeben wurde, so ist die Zakat darauf vor der Volljährigkeit nicht Fard – weder für das Mädchen noch für die Eltern; nach der Volljährigkeit wird sie für das Mädchen selbst Fard. Wurde er aber nicht in das Eigentum des Mädchens übergeben, so ist die Zakat Fard für denjenigen, in dessen Eigentum er sich befindet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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