Spendensammlung auf Provisionsbasis
Frage
In einer religiösen Madrasa sind Spendensammler eingesetzt – örtliche und auswärtige. Bezüglich ihrer Gehälter kommen viele Varianten vor. Bisher wurde so verfahren, dass dem Sammler ein monatliches Gehalt festgesetzt wird und dem auswärtigen Sammler an den Reisetagen außer dem Gehalt täglich 4 oder 5 Rupien für die Verpflegung festgesetzt werden.
Antwort
Den Sammler so einzusetzen, dass ihm von allem, was außer den Beträgen der Zakat, Sadaqa, Sadaqat al-Fitr, des Gelübdes (Nadhr) und des Ischal ath-Thawab gesammelt wird, vom Rest nach den Ausgaben für Eisenbahn, Bus und Ähnliches die Hälfte, ein Drittel und Ähnliches als Gehalt gegeben wird, ist falsch und widerspricht der Scharia.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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