Anstellung eines Spendensammlers gegen Provision
Frage
Es gibt eine religiöse arabische Madrasa, in der nach dem Lehrplan „Dars-e Nizami“ (traditioneller Lehrplan der Madrasas Indiens) der Koran, der Hadith, der Tafsir und das Fiqh gelehrt werden; es lernen Schüler beider Arten – vermögende und nicht vermögende. Armen Schülern werden Essen, ein Stipendium in bar, Kleidung und Ähnliches gegeben. Zur Madrasa gehört auch etwas Waqf-Besitz.
Antwort
Diese Frage gehört zum „Buch der Miete/des Dienstvertrags“ (Kitab al-Idschara). Die Definition der Idschara lautet: [ar]هي تمليك نفع مقصود من العين بعوض[/ar] „Sie ist die Übertragung eines beabsichtigten, aus der Sache gezogenen Nutzens in das Eigentum gegen Entgelt“ („ad-Durr al-Muhtar“, Bd. 5, S. 2).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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