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Geld der Madrasa als Darlehen vergeben

Frage

Es gibt eine religiöse Grundschule, deren Haupteinnahmen die Felle der Opfertiere, Sadaqat al-Fitr und ein Vierzigstel des Getreides sind. Der Rektor der Madrasa hatte einem Lehrer als Darlehen etwas Geld gegeben; zufällig ist dieser gestorben. Nun gibt es keine Möglichkeit, dieses Darlehen zurückzuerhalten, und auch der Herr Rektor ist nicht mehr da, um das Darlehen aus eigener Tasche zu begleichen.

Antwort

Das Darlehen auf diese Weise zu begleichen ist angemessen, wenn es keinen anderen Weg gibt. Geld der Madrasa als Darlehen zu vergeben ist nicht erlaubt. Der Rektor ist ein Treuhänder (Amin), und er hat kein Recht, über ein anvertrautes Gut (Amana) in dieser Weise zu verfügen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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