Das Geld der Madrasa als Darlehen für eigene Zwecke ausgeben
Frage
Ist es zulässig, im Voraus sechshundertsieben Rupien aus dem Geld der Madrasa für eigene Zwecke auszugeben? Wenn er zu der Zeit, wenn sie für die Arbeit der Madrasa gebraucht werden, sie nicht zurückgeben kann, sollen sie ihm jeden Monat vom Gehalt abgezogen werden.
Antwort
Wer das Geld der Madrasa als anvertrautes Gut (Amana) bei sich verwahrt, dem ist es nicht erlaubt, dieses Geld für seine eigenen Zwecke auszugeben. Das ist Verrat am Vertrauen (Chiyana), der nach dem Hadith ein Kennzeichen des Heuchlers (Munafiq) ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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