Ein Darlehen aus den Mitteln der Madrasa
Frage
Die Mitglieder (Arkan) der Madrasa „Husainiyya Tadschwid al-Quran“, Mansurpur, wollen aus der Kasse der Madrasa einen gewissen Betrag irgendeiner Madrasa als zinsloses Darlehen (Qard hasan) nach der Scharia geben. Ist es zulässig, einen solchen Betrag als Qard hasan zu geben oder nicht? Diese Frage wird auf Anweisung des verehrten Rektors dieser Madrasa gestellt.
Antwort
Die Mitglieder der Madrasa sind Treuhänder (Amin). Die Kasse der Madrasa ist ein anvertrautes Gut (Amana). Einem Treuhänder ist es nicht erlaubt, aus dem Anvertrauten Darlehen zu geben. Ja, wenn es Spendengeld ist und von den Spendern eine Erlaubnis vorliegt, dann besteht dafür ein Spielraum.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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