Der Verkauf eines Korans, nachdem er einer Madrasa gestiftet wurde
Frage
Zur Übermittlung von Lohn (Isal ath-Thawab) an einen Verstorbenen stiften manche Leute Koranexemplare an eine Madrasa, und die Leute der Madrasa verkaufen sie und investieren den Erlös in die Arbeit der Madrasa. Ist dieses Handeln erlaubt oder nicht?
Antwort
Nachdem er zur Stiftung (Waqf) geworden ist, ist es nicht zulässig, ihn zu verkaufen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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