Bau einer Wohnung für den Imam auf dem Dach der Moschee
Frage
Eine Moschee hat drei Stockwerke, und in ihr gibt es keinen Ort, an dem der Imam und der Muezzin wohnen könnten; außerdem gibt es auf dem umfriedeten Gelände der Moschee keinen Platz, an dem Wohnräume für den Imam und den Muezzin gebaut werden könnten. Ist es in einem solchen Fall zulässig oder nicht, auf einem kleinen Teil des Daches der Moschee oder auf dem ganzen Dach einen Raum oder Räume für eine religiöse Madrasa und als Unterkunft für die Schüler zu bauen?
Antwort
Es gibt keine Erlaubnis. So steht es in „al-Bahr ar-Raiq“, Bd. 5, S. 251.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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