Sonstige Durchsagen über das Mikrofon der Moschee
Frage
(1) In einem Raum bei der Moschee, außerhalb der Grenzen der Moschee, befindet sich ein Mikrofon für den Adhan. Manche Leute kommen und lassen eine Durchsage machen: „Unser Kind ist verloren gegangen, gebt das bekannt.“ Ist das zulässig? Und darf man von ihnen eine Vergütung nehmen und sie der Moschee zuführen? (2) Oder darf man bekanntgeben, dass der und der Mensch verstorben ist und das Totengebet (Dschanaza) an dem und dem Ort zu der und der Zeit stattfinden wird – ist das zulässig?
Antwort
(1, 2) Über das Mikrofon, das für den Adhan bestimmt ist, sollten keine anderen Durchsagen gemacht werden – weder gegen Vergütung noch ohne Vergütung.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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