الإفتاء

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Mit einer Frau in einer Kammer bei der Moschee wohnen

Frage

Ich habe mit großer Mühe eine Kammer bei einer Moschee gemietet, in der ein Bett Platz hat. Mein einziger Zweck, diese Kammer zu nehmen, ist, eine arme, anständige und religiöse Witwe zu heiraten. Ich habe dafür auch schon Bemühungen aufgenommen, doch einige Leute des Viertels sagen, es sei unzulässig und gegen die Scharia, in dieser Kammer eine Frau unterzubringen, und scheuen deshalb davor zurück, dass ich die Ehe schließe oder dabei unterstützt werde.

Antwort

Wenn die Tür, durch die man in diese Kammer gelangt, von der Moschee getrennt ist und nach draußen auf die Straße führt, dann ist es nicht verboten, darin mit einer Frau zu wohnen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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