الإفتاء

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Durchsagen über das Mikrofon der Moschee, wenn dessen Lautsprecher auf den Minaretten angebracht sind

Frage

Das Mikrofon der Moschee wurde mit Spenden der Leute gekauft, und die Käufer hatten die Absicht, darüber Durchsagen zu machen. Das Mikrofon steht in einem Raum bei der Moschee, und die Schalltrichter („Blumen“, wie man auf Urdu sagt) seines Lautsprechers befinden sich auf den Minaretten der Moschee. Ist es zulässig, Durchsagen zu machen?

Antwort

Wenn man eine andere Durchsage als den Adhan machen möchte, dann sollte man an diesem Ort keine Durchsagen machen. Wenn man zum Beispiel einen verlorenen Gegenstand suchen oder etwas anderes bekanntgeben muss, das nichts mit dem Gebet und der Moschee zu tun hat, dann soll man das außerhalb der Moschee tun; die Schalltrichter des Mikrofons auf dem Minarett sollte man dafür…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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