Eine Durchsage über das Mikrofon der Moschee gegen Bezahlung
Frage
Wenn die Dorfbewohner über den Lautsprecher in der Moschee eine Durchsage über etwas, das ihnen gehört, machen lassen, während das Komitee der Moschee für die Durchsage eine Gebühr erhebt, wie lautet dann das Urteil?
Antwort
Das ist zulässig. Hinweis: Man sollte beachten, dass man die Moschee nicht zu einem Ort des Erwerbs und zu einer Einnahmequelle macht; dies sollte getrennt von der Moschee geregelt werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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