Abgenutzte Matte der Moschee im Grab
Frage
Hier ist es allgemein üblich, die abgenutzte Matte der Moschee ins Grab zu legen und dann als Ersatz dafür eine neue Matte zu kaufen und dazulassen. Ist dieser Brauch zulässig oder nicht?
Antwort
Im Grab eine Matte unter den Verstorbenen zu legen ist makruh (so bei at-Tahtawi). Wenn jemand eine Matte in die Moschee gebracht und ausgelegt hat und sie nun abgenutzt und für den Gebrauch in der Moschee nicht mehr geeignet ist, dann steht es dem ursprünglichen Eigentümer, der sie ausgelegt hat, frei, damit zu tun, was er möchte – so in al-Fatawa al-Hindiyya.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.