Benutzung der Matte der Moschee durch einen Reisenden
Frage
Wenn ein Reisender die Matte der Moschee benutzt, um darauf zu liegen: Stimmt es, dass dies nach der Fatwa zulässig, aus Sicht der Taqwa (gottesfürchtigen Vorsicht) aber nicht zulässig ist?
Antwort
Nach der Fatwa ist es zulässig, und aus Sicht der Taqwa ist Vorsicht vorzuziehen (awla); es ist nicht haram.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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