الإفتاء

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Benutzung der Toilette der Moschee

Frage

(1) In der Nähe der Umar-Moschee befinden sich Läden von schiitischen Rafiditen. Sie kommen in die Moschee, um Urin und Stuhlgang zu verrichten, und nehmen am Wasserbecken der Moschee die rituelle Waschung vor, und das Gebet verrichten sie in dieser Moschee. Gibt es einen Schaden darin, dass sie in die Moschee kommen? Soll man ihnen verbieten, in die Moschee zu kommen, oder nicht? (2) Zur Toilette der Moschee kommen auch viele Leute, die nicht beten, um ihre Notdurft zu verrichten.

Antwort

(1) Die Moschee ist ursprünglich (asalatan) für das Gebet bestimmt, sodass dort um des Gebets willen auch die Reinigung, die rituelle Waschung und Ähnliches erlaubt sind. Aber nicht zu beten und dennoch die Toilette und das Wasserbecken der Moschee zu benutzen, ist eine Sache äußerster Schamlosigkeit. Man soll es ihnen verbieten, wenn man dazu in der Lage ist. (2)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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