Heißes Wasser der Moschee mit nach Hause nehmen
Frage
Ein Mann baute, nachdem er von den Bewohnern des Viertels einige Spenden genommen und viel eigenes Geld aufgewendet hatte, eine Moschee und stiftete dann ein Haus und einen Laden zum Waqf für besondere Bedürfnisse der Moschee – nämlich nur für Matten, Öl, Krüge für die Waschung und die Reparatur der Moschee. Die Einkünfte daraus werden stets für die genannten Bedürfnisse der Moschee ausgegeben.
Antwort
Da der Stifter (Waqif) das Erwärmen von Wasser nicht erlaubt, sondern es im Gegenteil ausdrücklich verbietet, ist es aufgrund der Regel „Die Bedingung des Stifters ist wie der Text des Gesetzgebers“ (شرط الواقف كنص الشارع) nicht richtig, die Einkünfte für das Erwärmen von Wasser auszugeben. Wenn der Stifter jedoch die Erlaubnis gibt, ist es zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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