Die Leiter der Moschee und Ähnliches mit nach Hause nehmen, um sie zu benutzen
Frage
Wenn jemand mit der Erlaubnis des Verwalters (Mutawalli) der Moschee die Leiter oder den Hocker der Moschee mit nach Hause nimmt und sie benutzt – ist das zulässig oder nicht?
Antwort
Eine Sache, die mit dem Geld der Moschee gekauft wurde, soll man anderen Leuten, wenn sie sie für ihre Zwecke von der Moschee erbitten, in der Regel nicht geben. Wenn jedoch das Interesse der Moschee es erfordert, kann man sie geben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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