Die Verwendung des Heizgeräts der Moschee für eigene Zwecke oder für die Koranrezitation
Frage
Dürfen die Betenden oder der Verwalter der Moschee ein elektrisches Heizgerät (Heater) benutzen oder nicht? Oder darf man es während der Koranrezitation (Tilawa) benutzen oder nicht?
Antwort
Wenn die Verwalter oder die Betenden insgesamt es zu einer Zeit allgemeinen Bedarfs benutzen, so ist es richtig; speziell für seine eigene Koranrezitation soll es aber ein Einzelner nicht benutzen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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