Das Auslegen der öffentlichen Straße aus den Einkünften der Moschee an Festtagen und am Freitag
Frage
Am Abschiedsfreitag (Dschumʿat al-Wida, dem letzten Freitag des Ramadan) und an den beiden Festen füllen sich der Innenraum, der Hof und der Platz auf dem Dach, und außerhalb der Moschee verläuft im Osten, Norden und Süden eine asphaltierte staatliche Straße, auf der die Leute sich in Reihen aufstellen und das Gebet verrichten. In diesem Zusammenhang werden aus den Einkünften der Freitagsmoschee Zeltdächer gemietet und Teppichbahnen ausgelegt, wofür jährlich fünfhundert Rupien anfallen.
Antwort
Diese Einrichtung dient ebenfalls den Betenden eben dieser Moschee, daher ist daran nichts Verwerfliches.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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