الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Das Erwärmen von Wasser für die rituelle Waschung mit den Mitteln der Moschee

Frage

Darf man mit dem Geld, das in der Moschee gesammelt wird, Wasser erwärmen oder nicht?

Antwort

Mit dem Geld, das für die Bedürfnisse (Masalih) der Moschee gesammelt wurde, ist es zulässig, in der kalten Jahreszeit Wasser für die Betenden zu erwärmen, damit sie den Wudu leicht verrichten können.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو