Eine Vergütung für die Bediensteten der Moschee
Frage
Zaid erläutert in einer Moschee die Übersetzung des Korans und leitet in Abwesenheit des bestellten Imams das Gebet. Wenn die Leute der Moschee im gesegneten Ramadan nach dem Khatm (dem Abschluss der Rezitation des ganzen) Korans dem Rezitierenden (Qari) und dem Zuhörenden eine Belohnung geben, geben sie bei dieser Gelegenheit auch Zaid einen gewissen Betrag. Ist es Zaid erlaubt, diesen Betrag zu nehmen oder nicht?
Antwort
Den Bediensteten der Moschee, die das ganze Jahr dienen, geben die Leute der Moschee im gesegneten Ramadan zusätzlich zum Gehalt mehr – darin ist nichts Verwerfliches, es ist zulässig, ob sie es aus den Einkünften des Waqf der Moschee geben oder durch Sammeln von Spenden, vorausgesetzt, beim Sammeln der Spenden gibt es keinen Zwang.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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