Verwaltung des Waqf — Waqf
- Wen man Mutawalli nennt
- Die Pflichten des Mutawalli
- Die Verantwortlichkeiten des Mutawalli
- Die Befugnisse des Mutawalli
- Wie soll ein Mutawalli eines Waqf sein?
- Wie soll der Mutawalli einer Moschee sein?
- Wie soll der Mutawalli einer Moschee sein?
- Die Bestimmung eines Mutawalli für eine Moschee
- Die Bestimmung der Verwaltung (Tauliya) eines Waqf
- Kann der Waqif selbst Mutawalli des Waqf sein?
- Verteilung des Rechts auf die Verwaltung (Tauliyat)
- Kann jemand, der das Gebet nicht verrichtet, Mutawalli einer Moschee sein?
- Muss der Mutawalli aus der Gemeinschaft des Stifters sein?
- Mündliche Stiftung und Verwaltung durch die Familie des Stifters, sofern sie dazu geeignet ist
- Die Familie des Gründers der Moschee hat mehr Anspruch auf die Verwaltung
- Vererbung bei der Verwaltung einer Moschee
- Wechsel des Mutawalli (Verwalters der Stiftung)
- Wie soll man handeln, wenn der Mutawalli der Moschee von Barelwis ein Deobandi ist?
- Was ist zu tun, wenn der Mutawalli einer Moschee nachlässig oder unredlich ist?
- Absetzung von Mutawallis wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten
- Absetzung des Mutawalli einer Moschee, der sich nicht um deren Verwaltung kümmert
- Ein Mutawalli, der seine Pflichten nicht erfüllt
- Ein Mutawalli, der die Stiftung verkauft, verdient die Absetzung
- Absetzung eines Mutawalli, der seinen Dienst an der Stiftung nicht verrichtet
- Absetzung eines Mutawalli, der keine Rechenschaft ablegt, und das Gebet hinter ihm
- Einzahlung der Moscheegelder in einen Fonds statt Verwahrung beim Mutawalli wegen fehlender Rechenschaft
- Handeln eines Mutawalli entgegen den Bedingungen des Stifters
- Absetzung eines Mutawalli ohne Grund
- Die Lage des Mutawalli in einer „persönlichen“ Moschee
- Die Willkür eines Mutawalli
- Der neue Mutawalli schikaniert den Imam
- Anspruch der Mutawallis auf die Moschee als ihr Eigentum
- Ein Mutawalli lässt sich selbst im Amt eintragen
- Ein Mutawalli gibt die Einnahmen der Stiftung für seine Familie aus
- Eigenmächtiges Verfügen eines einzelnen Komiteemitglieds über die Angelegenheiten der Moschee
- Abweichung von der Bestimmung des Stifters für die Verwaltung
- Einsetzung eines Nichtmuslims als Mutawalli eines Heiligengrabes und einer Moschee
- Wer hat das Recht, den Muezzin und den Imam einzusetzen?
- Der Gründer der Moschee hat mehr Recht, den Imam einzusetzen
- Wer ändert die Gebetszeiten: der Mutawalli oder der Imam?
- Das Imamamt ohne Erlaubnis des Mutawalli
- Instandsetzung der Moschee ohne Erlaubnis des Mutawalli
- Das Wohnen in der Moschee ohne Erlaubnis des Mutawalli
- Verkauf eines Stiftungswaldes durch Versteigerung ohne Zustimmung der Mutawallis
- Wenn Schiiten ihre Moschee Sunniten übergeben: Darf man dem bisherigen schiitischen Verwalter die Verwaltung abnehmen?
- Das Recht der Nachkommen des Stifters, sich in die Verwaltung einzumischen
- Das Einstellen von Grüßen und Gesprächen zwischen Mutawalli und Imam ist ein großer Verlust; die Beförderung eines betagten Imams zum Totengebet
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