Muss der Mutawalli aus der Gemeinschaft des Stifters sein?
Frage
Ist es zwingend, dass der Mutawalli (Verwalter der Stiftung) immer aus derjenigen Gemeinschaft stammt, die diese Moschee hat erbauen lassen, auch wenn keine schriftliche Stiftungsurkunde mit einer solchen Anweisung vorliegt?
Antwort
Wenn der Stifter (Waqif) niemanden zum Mutawalli eingesetzt hat und der gegenwärtige Mutawalli das Stiftungsvermögen nicht für den richtigen Zweck ausgibt, dann sollen die Entscheidungsträger und Respektspersonen (Ahl al-Hall wa-l-Aqd)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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