Ein Mutawalli, der die Stiftung verkauft, verdient die Absetzung
Frage
Frage: Der Mutawalli (Verwalter der Stiftung) einer Stiftung hat einen Teil der Stiftung verkauft und [den Erlös] für die Instandsetzung des übrigen Teils ausgegeben. Ist dieses Handeln des Mutawalli nach der Scharia erlaubt? Kann ein solcher Mensch Mutawalli bleiben? Und haben die Muslime der Ortschaft in Abwesenheit eines Scharia-Kadis das Recht, einen solchen Mutawalli abzusetzen oder nicht? Erklärt es – und ihr werdet belohnt.
Antwort
Der Verkauf irgendeines Teils der Stiftung ist nicht erlaubt; die Instandsetzung ist aus den Einnahmen der Stiftung – Mieteinnahmen und dergleichen – vorzunehmen. Wenn es schwierig ist, einen Mutawalli, der unerlaubt über die Stiftung verfügt, über einen muslimischen Herrscher absetzen zu lassen, dann können ihn die einflussreichen Leute der Ortschaft (Arbab al-Hall wa-l-Aqd –…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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